Refugee Radio Awareness Network ist ein unabhängiges Projekt, das sich Menschenrechten und Entwicklung verpflichtet. Kern des Projekte ist das Refugee Radio Network (RRN), ein Radioprogramm, welches Flüchtlingen und Migranten/innen in prekären Lebensumständen eine Stimme verleiht und Gehör verschafft. Es ist ein online Gemeinschaftsradioprogramm und wird in Hamburg gestaltet. Es richtet sich insbesondere an Flüchtlinge in Europa, Nahost und Afrika.
ZIELE
Das Radioprogramm soll Frieden und Menschenwürde befördern, indem es
Das Radioprogramm soll Frieden und Menschenwürde befördern, indem es
- Probleme der von Flucht und Migration betroffenen Menschen anspricht und nach Lösungen sucht
- Insbesondere Frauen und Jugendliche einbezieht
- Behörden und Behördenvertreter/innen zur Verantwortung aufruft
- Anregungen zu Verhaltensänderungen bietet
Informationen sollen dazu beitragen, dass Menschen sich gegen Diskriminierung wehren, sowie ihre Rechte einklagen können. Es geht nicht darum anzuklagen, sondern Beiträge zu positiven, politischen Veränderungen zu liefern.
Wir möchten dazu beitragen, dass Menschen die von Migration betroffen sind (Flüchtlinge, Asylsuchende und Menschen ohne Papiere) in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Außerdem sind verlässliche Informationen fast ebenso wichtig wie sauberes Wasser für das Überleben einer Gemeinschaft. Radiosendungen sind allen zugänglich und können gemeinsam gestaltet werden. Die Beiträge sollen von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung erarbeitet und ausgestrahlt werden. Die Sendungen sollen Dialoge, Debatten und Austausch anregen. Nachhaltigkeit und Gleichberechtigung in Entwicklungsfragen sollen gefördert werden. Sie sind auf folgende Themenbereiche ausgerichtet:
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Folgende Partnerschaften zu verschiedenen Radiosendern bestehen bereits:
Für die Programmgestaltung ist die Beteiligung der Zuhörer/innen von großer Bedeutung. Kommunikationsmedien wie Facebook, Twitter und Instagram+ werden eingesetzt um diese Beteiligung zu ermöglichen. Hier sind „Refugee Voices Show“ mit Larry Macaulay,Moaz Triq Bahni, sowie die „Somali voices“ mit Ahmed Nuur Ibrahim, Afghan Voice Radio program mit Tahir Korkawa und andere Programme zu hören. Ein Kinderprogramm ist bereits in Arbeit und soll demnächst online gesendet werden. Die Programme laden Hörer/innen ein, sich telefonisch einzuschalten. haben sich Hörer/innen aus der Schweiz, aus Afrika Mali, Kenia, Kongo, Zentralafrikanische Republik, Libya, Nigeria, Afghanistan aus Frankreich, Italien, Spanien und Syria. |
In den letzten 7 Jahren hat unser Projekt- und Journalist zahlreiche Auszeichnungen erhalten, darunter einige der höchsten Auszeichnungen der Branche, vom Preisträger
- 2018 Power of the Arts Preis - MIGRANTPOLITAN
- 2017 Kulturpreis Hamburg-Nord an das Kulturzentrum MIGRANTPOLITAN Project @ Kampnagel erhalten Hamburg.
- 2016 Alternativer-Medienpreis-Stiftung Journalistenakademie und unseren jüngsten -
LAWS
European Convention on Human Rights
Article 10 – Freedom of expression
Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers.
Basic Law for the Federal Republic of Germany (Grundgesetz, GG)
Fundamental rights
Article 5 [Freedom of expression]
(1) Every person shall have the right freely to express and disseminate his opinions in speech, writing, and pictures and to inform himself without hindrance from generally accessible sources. Freedom of the press and freedom of reporting by means of broadcasts and films shall be guaranteed. There shall be no censorship.
And pursuant to this objectives, do freely without prejudice organize ourselves to create: REFUGEE RADIO NETWORK
European Convention on Human Rights
Article 10 – Freedom of expression
Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers.
Basic Law for the Federal Republic of Germany (Grundgesetz, GG)
Fundamental rights
Article 5 [Freedom of expression]
(1) Every person shall have the right freely to express and disseminate his opinions in speech, writing, and pictures and to inform himself without hindrance from generally accessible sources. Freedom of the press and freedom of reporting by means of broadcasts and films shall be guaranteed. There shall be no censorship.
And pursuant to this objectives, do freely without prejudice organize ourselves to create: REFUGEE RADIO NETWORK